Antrag auf Beurlaubung
Private Termine dürfen grundsätzlich nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden, hierzu zählen auch Arztbesuche. Für Ausnahmefälle müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung bei der Klassenleitung stellen, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt, da ihr Kind schulpflichtig ist (siehe § 41ff. des Berliner Schulgesetzes). Bis zu drei Schultagen kann die Klassenleitung entschuldigen, ab dem 4. Schultag muss der Antrag an die Schulleitung gestellt werden. Einen Antrag erhalten Sie im Sekretariat oder bei der Klassenleitung.
Beurlaubungen direkt vor und nach den Ferien sind grundsätzlich nicht gestattet.
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